Das Neue Rathaus als Hauptsitz der Stadtverwaltung ist in einer 17 untergebracht, nämlich in der Großen Rurstraße 17. Hier arbeiten tagtäglich Beamte und Angestellte gemeinsam mit dem Bürgermeister als Verwaltungschef für das Wohl der Bürger der Stadt.
Ob Aufgebotsbestellung im Standesamt oder Schlaglochreklamation im Bauamt, neuer Reisepass im Einwohnermeldeamt oder verlorener Schlüssel im Fundbüro des Ordnungsamtes – in der Großen Rurstraße Nummer 17 ist man da an der richtigen Adresse. Gleichzeitig ist das Neue Rathaus natürlich auch Sitzungs- und Tagungsort des Stadtrates und somit Wirkungsstätte kommunalpolitischer Prozesse.
Rathäuser gab es bereits im antiken Griechenland. Dort kam tatsächlich ausschließlich der Rat zusammen – verwaltet wurde die Stadt außerhalb des meist prunkvollen repräsentativen Gebäudes. Im Mittelalter wurden dann mit der Verleihung der Stadtrechte aus vielen Rathäusern Mehrzweckgebäude. In der Regel entstanden sie im Zentrum der Städte und wurden immer wieder erweitert. Nicht selten wurde das Erdgeschoss als Markthalle gestaltet, selbst ein Tanzboden sowie eine Küche zur Bewirtung waren nicht ungewöhnlich und in der obersten Etage war oftmals der Gerichtssaal untergebracht. Am Rathausturm befand sich manchmal die einzige öffentliche Uhr. Die eigentliche Verwaltung einer Stadt nahm wenig Raum ein. Und die Rathäuser waren als Aushängeschild der Städte immer auch Ausdruck einer örtlichen Identität.
Auch für Jülich hat das Rathaus natürlich eine besondere Bedeutung. Und das gleich doppelt. Jülich hat nämlich bekanntermaßen gleich zwei Rathäuser – ein altes und ein neues. Für Verwirrung stiftet oftmals die Tatsache, dass im Alten Rathaus am Marktplatz vieles neu ist – vor allem mit dem Kreis Düren der Bewohner und zukünftige Eigentümer; und im Neuen Rathaus am Schwanenteich vieles alt ist – vor allem die Fassade. Trotzdem steht das Neue Rathaus unter Denkmalschutz, weil es aus einer bedeutsamen historischen Bau-Epoche stammt und das Alte Rathaus wiederum beschäftigt mit Um- und Neu- bzw. Anbauplänen sowohl die Verwaltung als auch die Politiker der Stadt.
Was sich in einer Stadt tut und was nicht, wird also auf jeden Fall im Rathaus im Zusammenwirken von Politik und Verwaltung entschieden. Das Wasser aus dem Wasserhahn, der Schulbus, die Straßen, Ferienfreizeiten, Parks, Falschparken und Brandbekämpfung der Feuerwehr – die kommunalen Aufgaben sind vielfältig und auf den ersten Blick unpolitisch. Doch auf den zweiten zeigt sich, dass jede Entscheidung, die getroffen wird von zusammenkommenden Menschen, letztlich Politik ist. Und von zu treffenden Entscheidungen gibt es reichlich – besonders in Zeiten knapper Haushaltskassen. Was ist wichtiger: Kulturhaus oder Schwimmbad, Straßenausbau oder Stadthalle, Freizeitpark oder Bürgerhallen? Ohne die Regeln der Demokratie geht hier nichts. Und diese muss so wie einst im antiken Griechenland auch im überschaubaren kommunalen Rahmen der heutigen Zeit funktionieren: Der Bürgermeister leitet die Kommune. Die Stadtverwaltung mit ihm an der Spitze setzt die Beschlüsse des Stadtrates um, der wiederum als Parlament den Bürgermeister kontrolliert. Sowohl der Bürgermeister als auch die Stadtratsmitglieder sind gewählte Vertreter der Einwohner. Im Gegensatz dazu sind die in der Stadtverwaltung tätigen Menschen Beamte, also vom Staat mit einem Amt bekleidete Menschen, oder Angestellte der Kommune. Sie setzen zum einen staatliche Auftragsangelegenheiten um und beschäftigen sich zum anderen mit den vielfältigen Angelegenheiten der Kommune. Sie sind berufliche Spezialisten, bemerken so also, wo kommunaler Handlungsbedarf entsteht. Eine Stadtverwaltung initiiert auf diesem Weg also nicht selten Entscheidungsprozesse, die wiederum vom Bürgermeister als ihr Chef dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werden. Zusammengefasst lässt sich also sagen: Für den Jülicher Bürger ist die Große Rurstraße 17 ein Dienstleistungszentrum, eine Ideenschmiede und Epizentrum der Macht…
GR 17 – das Epizentrum der Macht
In der GR 17 wird Jülich regiert
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