Wie alle Städte und Gemeinden von Nordrhein-Westfalen, erhebt auch die Stadt Jülich eine jährliche Hundesteuer. Gegenstand der Steuer ist gemäß § 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Jülich das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen im Haushalt aufgenommen hat. Der Steuersatz beträgt zur Zeit 72 Euro für einen Hund pro Jahr (90 Euro je Hund bei zwei Hunden und 111 Euro je Hund bei drei und mehr Hunden).
Die Steuererhebung setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung – Steueramt – angemeldet werden. Die letzte Hundebestandsaufnahme im Jahre 2011 hat ergeben, dass leider einige Hundehalter schlicht versäumt hatten, ihre Vierbeiner anzumelden. Da diese letzte Bestandsaufnahme mehr als zehn Jahre zurückliegt, erscheint es sinnvoll, nochmals an die Steuerehrlichkeit der Bürger zu appellieren und dies auch durch eine entsprechende Maßnahme zu überprüfen.
Wer einen oder mehrere Hunde hält und diese(n) bislang nicht zur Hundesteuer angemeldet hat, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Stadtverwaltung mitzuteilen. Am einfachsten geht das per Mail an [email protected]. Aus der Mail sollte hervorgehen, seit wann der Hund von wem unter welcher Adresse gehalten wird und um welche Hunderasse es sich handelt. Der Mail sollte außerdem möglichst eine Kopie des Impfbuches, des Kauf- oder Übernahmevertrages sowie ein Foto des Hundes beigefügt sein.
Große und/oder schwere Hunde (ab 40 Zentimeter beziehungsweise 20 Kilogramm) sind auch beim Ordnungsamt der Stadt Jülich anzumelden.
Falls bei der Überprüfung nicht angemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem hat die Stadt auch die Möglichkeit, Bußgelder festzusetzen.
Mit der Überprüfung der einzelnen Haushalte wird am 26. August begonnen werden. Die Erfassenden können sich durch eine von der Stadt Jülich ausgestellte Legitimation ausweisen. Sie sind montags bis freitags zwischen 10 Uhr und 20 Uhr sowie samstags von 9 Uhr bis 17 Uhr unterwegs. Wird auf einem Grundstück niemand angetroffen, wird die Kontrolle erneut durchgeführt. Wohnungen werden von den Erfassenden nicht betreten.
Da diese Maßnahme auch der Steuergerechtigkeit dient, bittet die Stadt Jülich um Verständnis. Bei Rückfragen, z.B. zur Steuerpflicht bei zugelaufenen Hunden oder bei vorübergehender Unterbringung, stehen die Mitarbeiterinnen des Steueramtes als Ansprechpartner zur Verfügung. Wer keinen Hund in seinem Haushalt hält, muss natürlich nicht tätig werden.