§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Zum diesjährigen Globalen Klimastreik am 20. September laden Parents for Future und ProRad ein, für ein fahrrad- und fußgängerfreundliches Jülich zu demonstrieren. Treffpunkt ist...
Mit dem Projekt „Circularity Scouts“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen erhalten Auszubildende die Gelegenheit, die Prinzipien des zirkulären Wirtschaftens aktiv im Unternehmen zu...