Start Nachrichten Region Preis für gute Nachbarschaft

Preis für gute Nachbarschaft

Nachbarn, die sich für ein gesundes Miteinander im Wohnumfeld engagieren, sind jetzt gefragt. Bis zum 15. September können sich Anwohnerteams zwischen Rhein und Ruhr für den renommierten Förderpreis „Gesunde Nachbarschaften“ bewerben.

107
0
TEILEN
Oase für die Nachbarschaft: Der BWB Gemeinschaftsgarten Flingern, Düsseldorf. Foto: Silke Lua
- Anzeige -

Sich im Alltag unterstützen, gemeinsam kochen oder fit halten und das Miteinander aller Generationen stärken – nachbarschaftliches Engagement lässt sich auf vielfältige Weise gestalten. Immer mehr wohnortnahe Initiativen starten Gemeinschaftsprojekte, die zur Gesundheit am Wohnort beitragen. Sie sind aufgerufen, sich jetzt für den diesjährigen Förderpreis „Gesunde Nachbarschaften“ zu bewerben. Insgesamt zehn Projekte werden von der AOK Rheinland/Hamburg mit je 1000 Euro gefördert.

Jährlich vergibt die AOK Rheinland/Hamburg den Förderpreis „Gesunde Nachbarschaften“ in Kooperation mit dem bundesweiten Netzwerk Nachbarschaft. Rund 200 Nachbarschaftsprojekte wurden seit 2020 nominiert und publik gemacht, mehr als 50 „gesunde Nachbarschaften“ bereits ausgezeichnet und prämiert. „Wir wollen mit diesem Förderpreis das wertvolle Engagement Freiwilliger stärken, die sich gemeinsam für die Gesundheit und Lebensqualität aller Generationen im Wohnumfeld einsetzen“, sagt Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg.

- Anzeige -

Die Jury bewertet die Bewerber-Projekte danach, wie kreativ, kooperativ und nachhaltig sie angelegt sind. „Wir ermutigen vor allem neu gegründete Nachbarschaftsinitiativen und Projektteams, sich mit ihren ausbaufähigen, gesundheitsfördernden Aktionen zu bewerben“, sagt Erdtrud Mühlens, Gründerin von Netzwerk Nachbarschaft.

Weitere Informationen und das Bewerbungsformular finden sich unter https://aok-foerderpreis.netzwerk-nachbarschaft.net/rh/home. Die Bewerbungsfrist ist Sonntag, 15. September.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here