Start Kreis Düren Bewerbungsfrist endet am 30. Juni

Bewerbungsfrist endet am 30. Juni

Aktionstag "KreisKarriere 2025" zeigt die Stärken der Verwaltung: Zahlreiche junge Menschen, Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Eltern haben sich beim Aktionstag "KreisKarriere 2025" über Ausbildungen und Duale Studiengänge beim Kreis Düren informiert.

97
0
TEILEN
Tamara Dohmen und Nicole Sutter (stehend, v.l.) informierten beim KreisKarriere-Tag 2025 über die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten beim Kreis Düren. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Das spricht für den Kreis Düren: Eine engagierte Jugend- und Auszubildendenvertretung, ein krisensicherer Arbeitsplatz, viele Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine überdurchschnittliche Bezahlung und beste Übernahmechancen – all das sind eindeutige Vorteile, die für eine Ausbildung oder ein Duales Studium bei der Kreisverwaltung Düren sprechen. „Beim Kreis Düren haben junge Menschen viele Möglichkeiten, um sich zu entwickeln und ihr berufliches Leben zu gestalten. Wir bieten viele Arbeitsmodelle von Vollzeit über Teilzeit bis hin zum Job-Sharing. Zudem sind wir divers, vielfältig und bunt“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Beim beliebten KreisKarriere-Tag haben aktuelle Auszubildende, Studierende, Mitarbeitende, Leitungen sowie die Ausbildungsleiterin des Kreises, Nicole Sutter, über die verschiedenen Möglichkeiten, Ämter und Sachgebiete informiert. In lockerer Atmosphäre konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fragen stellen und einen ersten persönlichen Eindruck vom Arbeitsumfeld gewinnen. Der Aktionstag „KreisKarriere 2025“ vermittelte außerdem viele Tipps zum Bewerbungsverfahren, Assessmentcenter und Vorstellungsgespräch.

- Anzeige -

Mehr Informationen zu den Ausschreibungen gibt es unter www.kreis-dueren.de/ausbildung. Die Bewerbungsfrist für das Einstellungsjahr 2025 endet am 30. Juni.

BU:


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here