Start Stadtteile Barmen Landespreis für kunterbunte Forschung

Landespreis für kunterbunte Forschung

Thea Tippkötter vom Gymnasium Haus Overbach glänzte beim NRW-Landeswettbewerb in Essen.

68
0
TEILEN
Thea Tippkötter. Foto: Nils Tippkötter
- Anzeige -

Durchmarsch: Zuerst überzeugte mit ihren innovativen pflanzlichen Farbtinten für Filzstifte im Regionalwettbewerb „Jugend forscht“ im Jülicher Forschungszentrum und löste das Ticket für den NRW-Landeswettbewerb „Jugend forscht – Schüler experimentieren“ in Essen. Hier stellten die jungen Forscherinnen und Forschern ihr Können in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen unter Beweis. Thea, Schülerin der sechsten Klasse des Gymnasiums Haus Overbach, die sich bereits beim Regionalwettbewerb durch ihre kreative und interdisziplinäre Herangehensweise hervorgetan hatte, erhielt in Essen den Preis des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im Bereich „Nachwachsende Rohstoffe“ sowie den Sonderpreis für das beste interdisziplinäre Projekt.

Beim Landeswettbewerb in Essen schaffte sie es daraufhin auf den ersten Platz und gewann den NRW-Umweltpreis sowie den Ludger-Mintrop-Preis der Stadt Essen. Ihre selbst hergestellten Biotinten-Stifte, mit denen die Besucher des Wettbewerbs vor Ort zeichnen konnten, stellten eine praktische Anwendung ihrer Forschung dar. Der Umweltpreis wird Thea durch Umweltminister Oliver Krischer bei einer feierlichen Preisverleihung Ende August überreicht.

- Anzeige -

Neben Thea Tippkötter traten weitere Teams aus Jülich und der Region bei dem prestigeträchtigen Wettbewerb an, der zum 32. Mal ausgerichtet wurde. Dies waren Emma Tysarzik, Mia Strothmann, Zoé Strothmann, Helene Wille und Lena Habermann von der GGS Jülich-West.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here