Start Stadtteile Jülich Besuch aus dem Landtag

Besuch aus dem Landtag

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Jugendparlaments der Stadt Jülich.

66
0
TEILEN
Foto: Logo des Jugendparlamentes Jülich
- Anzeige -

Die aktuellen Mitglieder des Jugendparlaments haben eine besondere Sitzung zum Abschluss ihrer Amtszeit geplant. In dieser abschließenden Sitzung werden die Ergebnisse der Jugendumfrage 2024 präsentiert. Diese Umfrage, erstellt vom Jugendparlament Jülich, bietet wertvolle Einblicke in die Anliegen und Meinungen der Jugendlichen in der Stadt.

Zudem wird die NRW-Landtagsabgeordnete Dr. Patricia Peill als besonderer Gast anwesend sein. Sie wurde eingeladen, um sich mit den Jugendlichen auszutauschen und ihre Fragen zu beantworten. Dies ist eine großartige Gelegenheit für Jugendliche in Jülich, um direkt mit einer politischen Vertreterin ins Gespräch zu kommen und mehr über ihre Arbeit im Landtag zu erfahren.

- Anzeige -

Im Anschluss an die Sitzung haben die Jugendlichen die Möglichkeit, untereinander ins Gespräch zu kommen und sich über die Arbeit des Jugendparlaments auszutauschen.

Die Sitzung findet am Dienstag, 11. Juni, um 16 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt. Alle Jugendlichen der Stadt können an dieser öffentlichen Sitzung teilnehmen.

Weitere Informationen zum Jugendparlament sind beim Fachbereich für Quartiersmanagement und Mehrgenerationen unter der Telefonnummer 02461 / 63-211 oder per E-Mail: [email protected] erhältlich.

TEILEN
Vorheriger ArtikelBewegt in Verantwortung
Nächster ArtikelSpielplatz wurde aufgepeppt
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here