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Vermehrtes Auftreten von Keuchhusten

Das Gesundheitsamt des Kreises Düren informiert über das vermehrte Auftreten von Keuchhusten, das seit April zu erkennen ist. Betroffen sind aktuell überwiegend die Jahrgänge 2007 bis 2017 – mit einem Schwerpunkt bei den Jahrgängen 2010 und 2011.

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Foto: pixabay
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Bei Keuchhusten handelt es sich um einen Infekt der oberen Atemwege, der typischerweise mit starkem sowie anfallsartigem Husten einhergeht, der über Wochen bestehen bleibt. Keuchhusten, der medizinische Fachausdruck lautet „Pertussis“, wird durch Bakterien ausgelöst, ist hoch ansteckend und wird über eine Tröpfcheninfektion übertragen. In Deutschland erkranken vor allem Kinder und Jugendliche an Keuchhusten, aber häufig sind ebenso Erwachsene betroffen. Bei Neugeborenen und Säuglingen kann Keuchhusten zu einem lebensgefährlichen Atemstillstand führen. Weitere Komplikationen – auch bei älteren Kindern – können Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen und selten Krampfanfälle sein.

Gegen Keuchhusten steht neben einer antibiotischen Behandlung auch eine Schutzimpfung zur Vorbeugung zur Verfügung. Entsprechend der aktuellen STIKO-Empfehlung erfolgt die Grundimmunisierung im ersten Lebensjahr. Eine Auffrischung sollte zum Schuleintritt sowie zusätzlich zwischen dem neunten und 14. Lebensjahr erfolgen. Die aktuellen Erkrankungszahlen in den genannten Altersklassen lassen jedoch darauf schließen, dass der Impfschutz nicht ausreichend vorhanden ist. Da bei geimpften Kindern der Impfschutz nur rund fünf Jahre anhält, sind die Auffrischungsimpfungen von äußerst hoher Relevanz. Daher gilt die dringende Empfehlung, den eigenen Impfschutz beziehungsweise den des Kindes oder der Kinder zu prüfen und gegebenenfalls aktualisieren zu lassen. Nur so kann die Zahl der Menschen, die für eine Keuchhustenerkrankung empfänglich sind, reduziert werden.

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Auch allgemeine Schutzmaßnahmen – wie aus der Corona-Pandemien bekannt – helfen dabei, die Infektionsketten zu unterbrechen. Dazu gehören beispielsweise regelmäßiges Lüften, die Einhaltung der Hustenetikette und besonders das Tragen von FFP2-Masken. Bei Symptomen sollten Gemeinschaftseinrichtungen vermieden werden – dazu zählen unter anderem Betreuungseinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten oder Sportstätten.


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