Start Magazin Rat & Recht Von Geld-Konfetti und Konfettikanonen

Von Geld-Konfetti und Konfettikanonen

Die Narren und Närrinnen bevölkern in diesen Tagen zunehmend unsere Straßen. Das uns so vertraute Alaaf und Helau schallt durch die Sitzungssäle. Die Tanzmariechen drehen sich schwindelerregend um ihre Achsen und verdrehen nebenbei manch‘ einem Cowboy oder Indianer die Augen. Umwerfende Büttenredner oder solche, die sich dafürhalten, donnern ihre Schüttelreime ins wein- und biergeschwängerte Sitzungspublikum.

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Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
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Mit großem Trara und Donnerknall geht mittendrin die unvermeidbare Konfettikanone los und lässt einen buntreichen Konfettiregen über die Maskerade der Jecken regnen.

Aber Einspruch Euer Ehren: Eine Konfettikanone dürfte doch nichts anderes als eine Waffe im Sinne der waffenrechtlichen Bestimmungen sein. Kanone ist nun einmal Kanone und ihr ist die Feuergefahr immanent. Bereits Baron von Münchhausen wusste die Schnellkraft der Kanonenkugel zu schätzen.

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Aber hier hat ein humoriger Richter am Amberger Amtsgericht am 11.11.2009 um 11.11 Uhr eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Danach schlagen die Konfettikanonen mit ihren Schnipselkanonaden dem Waffenrecht ein Schnippchen. Diesen Faschingsknallmaschinen fehle für eine Schusswaffe die technische Zweckbestimmung, so der der Narretei offenbar aufgeschlossene Richter den Inhaber einer solchen Konfettikanone vom u.a. Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitzes freisprach.

Aber der Konfettiregen nimmt noch kein Ende und kann auch ohne Kanone daherkommen.

Ein solcher Regen wäre beinahe im Jahre 2014 auf die Deutsche Bundesbank niedergegangen. Eine 89-jährige Dame aus dem bayerischen Waldkraiburg hatte ihr Geldvermögen fein säuberlich zu Konfetti zerschnitten und verarbeitet. Als Tresor diente ihr das Eisfach ihres Gefrierschrankes. Geldcassetten waren der Dame auch eher fremd, sie bediente sich üblicher Gefrierbeutel, um die Geldschnipsel sicher zu verstauen. Immerhin wechselten so 37 Scheine à 500 Euro ihre äußere Erscheinung deutlich.

Die als Betreuerin der Seniorin eingesetzte Enkelin fand das alles nicht so lustig und verklagte die sich dazu verweigernde Deutsche Bundesbank im Namen ihrer Großmutter auf Eintausch der Scheine. Hingegen blieben die Geldschnipsel im Eisfach. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wies die Klage am 24. Juli 2014 auf der ganzen Linie ab.

Hierbei trat der supraeuropäische Rechtsbindungswille zu Tage. Denn die Frankfurter Richter beriefen sich bei ihrem Spruch auf den Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 19. April 2013 („Beschluss über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten“), wonach Banknoten bei vorsätzlicher Zerstörung nicht ersetzt werden. Dieser Beschluss hat europaweit Rechtsbindungskraft, das ergangene Verwaltungsgerichtsurteil also fundamentale Bedeutung.

Im Übrigen werden in diesen Beschluss geistig verwirrte Menschen ausdrücklich ausgenommen.

Hinweis: Die Deutsche Bundesbank hat allein im Jahre 2015 über 44 Millionen alte Scheine in neue Scheine eingetauscht.
Die Bundesbank muss alte Scheine über ihr Analysezentrum in Mainz eintauschen, wobei mindestens 50 % der jeweiligen Banknote intakt sein müssen.

So konnten die Erben einer verstorbenen Wienerin ihr Glück kaum bändigen, als sie völlig unerwartet durch Überweisung der Österreichischen Zentralbank um 950.000 Euro reicher wurden. Denn die Verstorbene lebte zwar in bescheidenen Gemächern, die aber zum Erstaunen aller angefüllt mit Geldschnipsel waren. Sie hatte ihr Vermögen geschreddert, so dass im Vorfeld keiner auf die Idee gekommen wäre, dass eine wohlhabende Frau ihren Heimgang absolvierte. Jedenfalls könnte man durchaus die Lehre ziehen, dass im Hause gelagertes Konfettigeld auch Diebstahlsschutz bedeuten könnte…

Und wenn die Lindwürmer demnächst wieder durch die mit Jecken gesäumten und konfettigetränkten Straßen ziehen, wird es nicht ausbleiben, dass so mancher Narr seine Geldreserven an Biertheken schreddert.

Und eines ist final auch klar: Sich eine Zigarre mit einer Geldnote anzünden, ist dekadent und majestätisch zugleich, führt aber unweigerlich zum Totalverlust.

Aber nun ist sie da, die jecke Zeit: Lasst die Konfettikanonen krachen, das Trömmelche laut lachen, lasst die Tanzmariechen ihre tollen Figuren machen und die dekorierten Präsidenten über all die Narretei wachen!

Alaaf und helau!


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