§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Am Samstag, 19. Oktober, findet ab 11 Uhr auf dem Hof der Stadtverwaltung Jülich, Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, eine öffentliche Versteigerung von Fundsachen...
Derzeit werden im gesamten Kreisgebiet auffällige, orangefarbene Postkarten in die Briefkästen der Bürgerinnen und Bürger verteilt. Die Polizei Düren warnt ausdrücklich vor diesen Karten,...