Start Polizei Dreister Tannenbaumdiebstahl am 1. Advent

Dreister Tannenbaumdiebstahl am 1. Advent

Mit Motorsäge drangen laut Polizeibericht Tannenbaum-Diebe auf eine Plantage bei Aldenhoven ein.

50
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Derzeit unbekannten Tätern empfiehlt die Polizei, sich zwei besondere Wünsche auf den höchstpersönlichen Wunschzettel zu notieren: Fairness und Rechtschaffenheit! Denn offensichtlich sind bei diesen, jetzt durch die Polizei gesuchten Dieben, solche Tugenden durch anstandslose Besitzgier verdrängt worden.

Den Schutz der Dämmerung nutzten am frühen Sonntagmorgen kurz vor 8 Uhr Unbekannt im Weiler Pützdorf bei Aldenhoven. Über einen Zaun gelangten sie auf eine Weihnachtsbaumplantage. Dabei war es ihnen offensichtlich egal, dass sie durch den Einsatz einer Motorsäge und freudentaumeliges Gelärme die Betreiber der Anpflanzung auf sich aufmerksam machten. Jedoch gelang es den Tätern noch rechtzeitig mit ihrer vom Stamm gesägten Beute, zwei stattlichen, knapp zwei Meter hohen Nordmanntannen, mit einem Wagen vom Tatort zu flüchten.

- Anzeige -

Die hinzu gerufene Polizei veranlasste sofort eine Fahndung, die bislang noch nicht zum Antreffen der Beschuldigten führte. Das Täterfahrzeug, das zuvor in der Nähe des Sportplatzes geparkt worden war, flüchtete mit den eingeladenen Christbäumen durch die Feldgemarkung, dann in Richtung Römerpark. Nach ersten Zeugenhinweisen könnte es sich um einen dunklen Citroen gehandelt haben.

Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet und die Ermittlungen aufgenommen. Sachdienliche Hinweise auf verdächtige Personen, Fahrzeuge oder Weihnachtsbäume nimmt die Kreispolizeibehörde unter der Rufnummer 02421/949-0 entgegen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here