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Beteiligung beendet

Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Stadt Jülich

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Foto: StereoSound | Pixabay
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Die online durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung für die Erstellung des Lärmaktionsplans der Stadt Jülich ist seit Montag abgeschlossen. 101 Mitteilungen zählte die Stadt, seien über das Beteiligungsportal eingegangen. Die Mitteilungen werden nun vom bearbeitenden Ingenieurbüro ausgewertet und bei der weiteren Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen für den Lärmaktionsplan berücksichtigt.

Der Fokus der Auswertung liegt auf den vom Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) kartierten Straßenabschnitten, da diese für die Lärmaktionsplanung zwingend berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft für die Stadt Jülich die Abschnitte der B 56, der L 136, der L 253 und der L 264 sowie der A 44. Alle weiteren klassifizierten Landes- und Kreisstraßen weisen ein Verkehrsaufkommen von weniger als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag auf und wurden bei der Kartierung durch das LANUV deshalb nicht berücksichtigt.

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Ebenfalls bei der Kartierung nicht berücksichtigt sind die Gemeindestraßen. Dies betrifft auch den Von-Schöfer-Ring, zu dem viele Mitteilungen gemacht wurden.

Die Mitteilungen, die zu nicht kartierten Abschnitten gemacht wurden, werden bei der Erstellung des Lärmaktionsplans aber ebenfalls berücksichtigt. Aufgrund der fehlenden Daten können an diesen Stellen jedoch keine direkten Aussagen zur Lärmsituation getroffen werden. Die Verwaltung muss dazu zunächst in einem Zwischenschritt eine Überprüfung der Situation mit Hilfe von Verkehrszählungen bzw. weiteren schalltechnische Untersuchungen in Auftrag geben.

Anhand der zusätzlich erhobenen Daten kann erst eine Abwägung über konkrete Lärmschutzmaßnahmen für diese Abschnitte getroffen werden. Aufgrund der gesetzlichen Fristen sowie den erforderlichen Zwischenschritten ist eine detaillierte Betrachtung dieser Abschnitte im Rahmen der anstehenden Lärmaktionsplanung bis Juli 2024 aber nicht möglich. Die Durchführung weiterer Verkehrszählungen als Grundlage für die Überprüfung der Lärmsituationen in weiteren Bereichen im Stadtgebiet sollen jedoch als Maßnahmenvorschläge mit den Lärmaktionsplan aufgenommen werden.

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Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

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2 KOMMENTARE

  1. Bis zum 20.11.2023 konnten die JülicherInnen aus Stadt und Dörfern an der online-Beteiligung zur „Lärmaktionsplanung“ teilnehmen und ihre Kritik am Verkehrslärm und Vorschläge zur Verkehrslärmbekämpfung melden. Bis zum Abend des 20.11., 19:25 Uhr, lagen 101 Meldungen, 74 Kommentare zu den Meldungen und 1762 Bewertungen der Meldungen und Kommentare der BürgerInnen vor, davon mit Abstand die Allermeisten im Jülicher Norden (zwischen Brainergy-Park, TZJ und FZJ) also von-Schöfer-Ring/Oststraße mit den zahlreichen neuen Bebauungsplänen. Leider soll diese Route nicht in den Lärmaktionsplan gar nicht aufgenommen werden, weil die Datenbasis für die Kfz-Bewegungen laut Jülicher Verwaltung „nicht ausreichen“ soll. Bisher ist diese Daten-Basis aber weder erhoben worden, noch sind Zählstellen von Herrn Richard auf dieser Route in seiner Präsentation vorgeschlagen worden!
    Demnach ergäben ein Verkehrskonzept laut H. Richard ohne die Zahl der KFz-Bewegungen auf dieser Route und ein Lärmaktionsplan für die Stadt Jülich ohne Verkehrszählung auf dieser Route schlicht weiter Schubladenpapiere und wieder kein schlüssiges Verkehrs- und Lärmschutzkonzept für ganz Jülich!
    Es wäre Geld- und Personalverschwendung der Stadt jülich, das nächste Papier für Schubladen zu machen, weil Verkehrszahlen weiterhin nur für Landes- und Bundesstraßen berücksicht werden sollen.
    Solange die Stadt Jülich die Fakten für ihre Verkehrsinfrastruktur nicht kennt, sind alle politischen Entscheidungen über Verkehrs- und Mobiltätskonzepte für FußgängerInnen, Radfahrende, Individual- und Öffentlichen Personennahverkehr, Schulwege, Gewerbe-, Wohn- und Parkflächen eher subjektives Bauchgefühl, Ideologie oder Partikularinterressen an der BürgerInnenmehrheit vorbei.
    Ohne umfassende, belastbare Datenbasis kann niemand vernünftig planen und entscheiden, auch Jülicher Verwaltungsbeamte und -politikerInnen nicht! Jülich braucht ein zukunftsfähiges und wachstumsorientiertes (integriertes) Verkehrkonzept für alle EinwohnerInnen, Verkehrsteilnehmerinnen, Ein- und AuspendlerInnen, Unternehmen usw. im gesamten Stadtgebiet einschl. der Siedlungsräume in allen Ortsteilen!

  2. „Die Mitteilungen, die zu nicht kartierten Abschnitten gemacht wurden, werden bei der Erstellung des Lärmaktionsplans aber ebenfalls berücksichtigt. Aufgrund der fehlenden Daten können an diesen Stellen jedoch keine direkten Aussagen zur Lärmsituation getroffen werden. Die Verwaltung muss dazu zunächst in einem Zwischenschritt eine Überprüfung der Situation mit Hilfe von Verkehrszählungen bzw. weiteren schalltechnische Untersuchungen in Auftrag geben.“ lautet die Aussage der Stadt Jülich.
    Tatsache ist: Der Stadt Jülich liegen seit Jahren behördliche Gutachten unter Anderem des oben zitierten Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), vor, dass der Verkehrslärm die gesetzlichen Grenzwerte entlang des von-Schöfer-Rings und den weiterführenden Straßen bis zum Ostring seit vielen Jahren erheblich überschreitet und die Gesundheit Tausender Jülicher AnwohnerInnen gefährdet, Aktenzeichen der Stadft Jülich vom 08.11.2017 32/GR.
    Der sogenannte Zwischenschritt ist m. E. Steuerverschwendung und dient nur dazu, konkrete Verkehrslärmbekämpfung seitens der Stadt Jülich um weitere fünf Jahre zu vertagen.

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