Unter Kirchenasyl versteht man die vorübergehende Aufnahme von Flüchtlingen durch Kirchengemeinschaften, unabhängig vom Glauben,Menschen werden Aufgenommen wenn eine Gefahr für Leib,Leben oder Freiheit droht, oder ihnen die sogenannte Dublin-Abschiebung bevorsteht. Damit will man das Ziel der Wiederaufnahme, beziehungsweise die erneute Prüfung von Asylanträgen oder Härtefallbeurteilungen durch die zuständigen Behörden erreichen.
Im Kirchenkreis Jülich gibt es aktuell rund Fälle von 20 Kirchenasyl – wenn auch nicht in Jülich selbst. Zum Kirchenkreis gehören die Region Düren und Heinsberg. Während der Jülicher Kreissynode der evangelischen Kirche wurde ein Beschluss gefasst, die Evangelischen Kirche im Rheinland aufzufordern, alle Kirchengemeinden zu prüfen, ob in ihren Gemeinden die Möglichkeit Kirchenasyl zu gewähren, bestehe und diese dabei zu unterstützen. Die Redaktion hat beim zuständigen Hans-Joachim Schwabe nachgefragt, wie der Prozesse der Aufnahme funktioniert.
Betroffene selbst bekommen oft durch Mundpropaganda von anderen Geflüchteten oder durch Anwälte die Information, dass und wo die Möglichkeit zum Kirchenasyl besteht.
Die Entscheidung, Kirchenasyl zu gewähren, wird von Gemeindeoberhäuptern – Presbyterien – getroffen. Darüber hinaus können kirchliche Beratungsstellen und örtliche Vereine die Vorbereitung und Durchführung des Kirchenasyl unterstützen.
Die zuständigen Behörden werden über die Entscheidung der Gemeinde, Kirchenasyl zu gewähren, informiert. Geschützte Gemeinschaften bieten Raum zum Wohnen, Kochen und zur sänitaren Versorgung. In der Regel gibt es Hilfe durch Ehrenamtliche der Gemeinden, die den Geflüchteten im täglichen Leben behilflich sind, etwa beim Aufbau von Kontakten zu lokalen Initiativen oder bei Gesprächen mit Anwälten und Behörden.
Kirchenasyl wird, sagt Hans-Joachim Schwabe, in den meisten Fällen über Spenden der Gemeinde finanziert. Die Dauer kann von ein paar Wochen bis zu mehreren Monaten variieren.