Start Stadtteile Jülich Wiedereröffnung Tiefgarage

Wiedereröffnung Tiefgarage

Das Parkhaus Zitadelle ist runderneuert. Ab Montag kann die Tiefgarage wieder genutzt werden.

1281
0
TEILEN
Foto: Dorian Schenk
- Anzeige -

Wegen Sanierungsarbeiten waren die Tiefgarage Schlossplatz und die hintere Hälfte des oberen Parkdecks seit Mai 2022 für den Autoverkehr gesperrt. Nun sind die Arbeiten abgeschlossen und das gesamte Parkhaus kann wieder genutzt werden. Es bleibt bei den gewohnten Tarifen.

Das Parken in den beiden Tiefgeschossen des Parkhauses ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr kostenpflichtig. Dort werden für das Parken bis zu drei Stunden 50 Cent pro 30 Minuten fällig. Danach zahlt man 50 Cent pro Stunde.

- Anzeige -

Neu ist das moderne Bezahlsystem für die Tiefgeschosse. Hier gibt es grundsätzlich kein Papierticket mehr. Bei der Einfahrt wird das Kfz-Kennzeichen automatisch erfasst und die Schranke öffnet sich. Vor der Ausfahrt ist das Entgelt an einem der drei Kassenautomaten im ersten Tiefgeschoss zu zahlen. Dazu muss das Kfz-Kennzeichen am Automaten eingegeben werden. Bezahlen kann man mit Münzen, Scheinen, Karten oder Handy. Bei der Ausfahrt erkennt das System das Kennzeichen und öffnet automatisch die Schranke. Verzögert sich die Ausfahrt um mehr als 15 Minuten erhöht sich das Entgelt entsprechend.

„Mit dem neuen papierlosen System entfällt das zum Teil umständliche hantieren mit dem Parkticket und Papiermüll wird vermieden“, heißt es in der Pressemitteilung. Für Fragen stünde das Parkhauspersonal gerne zur Verfügung.

TEILEN
Vorheriger Artikel„Testament“ – janz ohne Notar!
Nächster ArtikelLärm wird kartiert
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here