Start Magazin Vereine Vorverkauf gestartet

Vorverkauf gestartet

Bei der Großen Kostümsitzung der KG Schnapskännchen Güsten 1936 e.V. lockt wieder ein hochkarätiges Programm. Ab sofort gibt es Karten im Vorverkauf.

142
0
TEILEN
Foto: SSV/Kasalla
- Anzeige -

Die KG Schnapskännchen, zuständig für Güsten, Welldorf, Serrest und die umliegenden Höfe, hat die anstehende Session fest im Blick. Den Auftakt wird das Ordensfest der Gesellschaft im November bilden, bevor Anfang Januar das Festzelt am Sandweg in Güsten errichtet wird. Besonders groß ist die Vorfreude auf die Große Kostümsitzung, die für den 27. Januar 2024 geplant ist. Beginn wird bereits um 17.30 Uhr sein.

Präsident Tom Beys und sein Elferrat können wieder mit einem ganz besonderen und abwechslungsreichen Programm aufwarten. Die KG ist glücklich, dass sie die beiden Mundart- und Karnevalsbands Kasalla und Lupo verpflichten konnte. Sie werden ebenso wie Cologne unplugged und Hätzblatt sicherlich dafür sorgen, dass es keine Jecken auf dem Stuhl hält. Das Tanzbein werden „De Höppemötzjer“ schwingen. Für die Aktivierung der Lachmuskeln werden Martin Schopps, Willi & Ernst sowie Motombo sorgen. Zum 2. Mal werden die Öcher Penn dabei sein und zu Beginn der Sitzung der Bühne einen ersten Belastungstest auferlegen.

- Anzeige -

Wer diese und weitere Programmpunkte nicht verpassen möchte, kann ab sofort Karten zum Vorverkaufspreis von 33 Euro, ermäßigt für Sitzungsgäste bis 21 Jahre zu 15 Euro bestellen, online auf www.kg-schnapskännchen.de oder telefonisch unter 02463/1499. Wie auch in den letzten Jahren gibt es einen besonderen Gruppenrabatt „11 für 10“. An der Abendkasse kosten die Tickets 35, ermäßigt 17 Euro.

Weitere Infos rund um das Programm für die Session 2023/24 und den Vorverkauf für die Große Kostümsitzung und die weiteren Zeltveranstaltungen findet man unter http://www.kg-schnapskaennchen.de.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here