Start Stadtteile Jülich Ginsterweg bleibt „spielplatzfrei“

Ginsterweg bleibt „spielplatzfrei“

Im jüngsten Jugendausschuss wurde mitgeteilt, dass sich Stadtentwicklungsgesellschaft und Spielplatzkomission einig seien: Im Baugebiet am Ginsterweg soll es keinen Spielplatz geben.

176
0
TEILEN
Sandkastenspiele. Foto: Karolina Grabowska | pixabay
- Anzeige -

Mit einem Prüfauftrag, ob ein Spielplatz im Baugebiet Ginsterweg errichtet werden könne war vor der Sommerpause der Antrag der CDU in die nächste Runde gegangen. Im jüngsten JuFISS wurde mitgeteilt, dass sich sowohl Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) als auch Spielplatzkommission dagegen ausgesprochen hätten.

Der Aufsichtsrat der SEG Jülich begrüße grundsätzlich das Ansinnen der Anwohner für ein vielfältigeres Spielangebot für Kinder. „In Anbetracht der örtlichen Verhältnisse, der fehlenden Budgetmittel und unfreier Grundstücke lehnt sie den Antrag dennoch ab“, heißt es in der Mitteilung.

- Anzeige -

Im August fällte die Spielplatzkommission ihr Urteil. Abgelehnt werde der Antrag angesichts der hohen Kosten für die Instandhaltung und schrittweise Aufwertung der städtischen Spielplätze. Hierzu habe es einen Ratsbeschluss gegeben, der besage, dass die vorhandenen Spielplätze zu erhalten und keine weiteren Spielplätze in Neubaugebieten anzulegen seien. Stattdessen wird zunächst geprüft, welche Spielplätze in der Umgebung vorhanden sind, um diese dann zeitnah attraktiv auszubauen. Als nächstgelegenen, fußläufig erreichbaren Spielplatz benannte die Spielplatzkommission die Anlage „Am blauen Stein“. Der Spielplatz sei 470 Quadratmeter groß und verfüge über eine Doppelschaukel, Rutsche, Tischtennisplatte sowie Sandkasten, Wippetieren und Sitzgelegenheiten. Die Geräte seien in einem guten Zustand. Zur Aufwertung soll geprüft werden, ob dort versuchsweise eine Kiste mit Sandspielzeug installierten werden könne. Die Kommission verwies auf ein Beispiel in Düren, wo es ein vergleichbares Projekt gebe, das von Spielplatzpaten betreut werde.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here