Prof. Peter Doetsch von der RWTH Aachen hat in der jüngsten Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses mit viel Detailwissen erklärt, dass zwar „Asbestereignisse“ in den Klassenräumen feststellbar sind, aber die Belastung so gering ist, dass keine Gefahr droht. 49 repräsentative Proben wurden entnommen. In 17 Prozent wurden geringfügige Belastungen festgestellt. Eine durchschnittliche Quote, wie Prof. Doetsch betont. Da die Stoffe „gebunden“ sind, ist eine Nutzung der Räume unkritisch, solange an Putz und Mauerwerk nicht Hand angelegt wird. Ungefährlich ist, einen Nagel in die Wand zu schlagen. Einen Bohrer sollte der Hausmeister allerdings nicht in die Hand nehmen. Dann greifen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). In dem Fall würden nämlich bedenklich Mengen an Asbest frei.
Der Anlass für die Überprüfung auf Asbest war die vorgesehen Sanierung des Altbautraktes der Koslarer Grundschule. Zugrunde liegt die so genannte Bauherrenverpflichtung. Sie besagt, dass der Bauherr Sorge tragen muss, dass für die Bauarbeiter kein Schaden für ihre Gesundheit entsteht.
Die Erkenntnisse in Koslar sind nicht überraschend. Der Schulbau stammt aus dem Jahr 1955, als die Verwendung von Asbest wegen seiner „hervorregenden Eigenschaften“ ein gern genutztes Baumaterial war. Als seine krebserregenden Eigenschaften entdeckt wurden, wurde Asbest 1993 deutschlandweit und 2005 EU-weit verboten. Für die geplante Baumaßnahme wird im Vorfeld ein Konzept über die erforderlichen Schutzmaßnahmen mit allen Beteiligten zu erarbeiten sein, ist der Vorlage der Verwaltung zu entnehmen. Prof. Dötsch veranschlagt Mehrkosten von 15 bis 20 Prozent. Robert Helgers hat bei den veranschlagen Kosten bereits die erforderliche Summe zugerechnet. 3,2 Millionen Euro müssen aufgebracht werden, um die Infrastruktur des Schulgebäudes instand zu setzen, die Turnhalle inklusive Infrastruktur zu sanieren und das Lehrschwimmbecken abzureißen.
Die Sanierung ist nicht die einzige Baummaßnahme, die geplant ist. Vorgesehen ist eine Erweiterung der Schule. Der Hindergrund: Die Nachfrage an Plätzen an Offenen Ganztagsgrundschulen wächst in Jülich. Für das Schuljahr 2018/19 liegen 63 Anmeldungen vor. Die Schulleitung und die OGS wünschen eine möglichst schnelle Realisierung des dringlichsten Problems an der Schule. Mittel in Höhe von 115.000 Euro stehen im Haushalt 2018 bereit, weitere 65.000 Euro für die Gesamtkosten in Höhe von 180.000 werden außerplanmäßig mit der Deckung „Programm Gute Schule 20/20“ bereitgestellt. Das Hochbauamt geht davon aus, bei entsprechender Beschlussfassung noch in diesem Jahr mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen zu können, so dass der Anbau voraussichtlich zu Beginn des Schuljahres 2019/20 fertiggestellt sein wird. Um eine vielseitige Nutzung der Räume auch in Zukunft zu gewährleisten stimmte der Ausschuss der Vorlage mit einer Veränderung zu: „Für weiteren Raumbedarf an der Gemeinschaftsgrundschule West wird ein zusätzlicher Raum in Massivbauweise geschaffen“ lautet der Beschluss.
Untersuchungen auf Asbest in Wand- und Deckenflächen in vor 1993 errichteten städtischen Gebäuden werden schrittweise in Auftrag gegeben und zunächst in allen Schulen, Kindergärten und im Rat- haus durchgeführt. Die Kosten hierfür werden derzeit ermittelt, ist der Vorlage der Verwaltung zu entnehmen.