Der Kreistag Düren hat vor Ablauf der gesetzlichen Frist von fünf Jahren den Entwurf eines neuen Rettungsdienstbedarfsplans beschlossen. Grund für die frühe Überprüfung des Plans von 2019 waren laut Vorlage aktuelle Veränderung wie die Krankentransportwagen (KTW)-Auslastung, dass kreisweit nur sehr knapp der rechtlich vorgegebene Hilfsfristerreichungsgrad von 90 Prozent erreicht werde und, dass das Linnicher Krankenhaus nicht weiter fortbestehe.
Der Rettungsdienstbedarfsplan gibt einen Gesamtüberblick über die Strukturen der Rettungswachbereiche und der Notarztstandortbereiche.
Wesentliche Änderungen des Plans sind laut Beschlussvorlage die Dienstzeitverlängerung tagesbetriebener Rettungswagen (RTW) in den Rettungswachen (RW) Jülich-Mitte, Schlich, Düren I, Eggersheim und Nideggen sowie je ein zusätzlicher RTW im Tagesbetrieb für sechs Tage die Woche für Linnich, Huchem-Stammeln und Düren II.
Des Weiteren seien die KTW-Dienstzeiten angepasst und festgestellt worden, dass ein weiteres Fahrzeug benötigt wird. Außerdem habe die Standortanalyse ergeben, dass aus Optimierungsgründen die Rettungswache Jülich-Mitte in Zukunft an einen neuen Standort westlich der Rur verlegt werden müsse. In Linnich solle der Notarzt künftig ebenfalls in der Rettungswache untergebracht sein, dabei werde noch überprüft, ob der Neubau einer Notarzt- und Rettungswache nötig sein könnte. Neu im Plan aufgeführt seien ein flächendeckender Telenotarzt sowie ein Bedarf von 10 Funktionsstellen für den Fall eines Massenanfalls von Verletzten (MANV), bei dem es sich um einen Notfall mit vielen Verletzten handelt.
Für den neuen Rettungsdienstbedarfsplan wurde der Vorlage zufolge der Gutachter Dr. Behrendt von der FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH aus Bonn hinzugezogen, der von den Krankenkassen als Kostenträger und dem Kreis Düren als Träger des Rettungsdienstes anerkannt sei. Mit ihnen sei der Plan auch abgestimmt worden. Sein Gutachten diene als Grundlage für den Bedarfsplan.
Beteiligte des Verfahrens seien außerdem unter Anderem die Verbände der Krankenkassen, die Träger von Rettungswachen sowie die Hilfsorganisationen und weitere Institutionen. Die Beschlussvorlage besagt, dass ihnen der Entwurf zur Stellungnahme zugehen muss. Fürderhin müsse die Stadt Düren ihr Einvernehmen erklären, da sie die Trägerin der Rettungswachen ist. Sofern das Einvernehmen im Einzelnen nicht erreicht werden könne, träfe die Bezirksregierung jeweils die notwendigen Festlegungen.