Als schutzwürdige und beeindruckende Einzelbäume beziehungsweise Ensembles hat der Kreistag Eichen in Koslar und Stetternich bewertet. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause waren sich die Mandatsträger einig, dass die Kriterien für eine Ausweisung als Naturdenkmal erfüllt sind. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Unterschutzstellungsverfahren einzuleiten. Alle Bäume stehen auf Grundstücken von Privatpersonen, die mit der fachgerechten Betreuung der Bäume überfordert sind.
Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit sowie der prägenden Funktion im Ortsbild wurden in Koslar drei Eichen im Alter von jeweils etwa 100 Jahren unter Schutz gestellt. Sie sehen in der Goswin-De-Nickel-Straße in Koslar und haben einen Stammdurchmesser von 88 bis 125 Zentimetern.
Ebenfalls unter Schutz gestellt wurde eine Eiche an der Kreuzung Kosakengasse / Geschwister-Scholl-Straße in Stetternich, die ebenso alt ist und einen Stammdurchmesser von rund 125 Zentimetern misst.
Als Naturdenkmalen sind sind „alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können. Verboten ist demnach alles, das das Wachstum beeinträchtigen könnte wie das Beschädigen des Wurzel- werkes oder der Rinde der Bäume, das Entfernen von Ästen oder das Abbrechen von Zweigen.