– Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) (beschleunigtes Verfahren
ohne Durchführung einer Umweltprüfung)
– Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 08.03.2018 unter anderem folgendes beschlossen:
“ Aufgrund der §§ 1, 2 und 13a BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 35 “ Bastionstraße “ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, auf dem ehemaligen Gelände der Telekom eine mehrgeschossige Wohnbebauung zu ermöglichen. “
Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Es ist die Ansiedlung eines Wohnquartiers geplant, um den Bedarf an Wohnraum in der Stadt Jülich zu decken.
Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen kann in der Zeit vom 14.05.2018 bis 08.06.2018 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 – 212 ( II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße ) während der Dienststunden
montags bis freitagsvon 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstagsvon 14.00 – 16.30 Uhr
Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02461 / 63-259, -260 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen zu diesem Bebauungsplanverfahren stehen ab dem 14.05.2018 auch auf der Homepage der Stadt Jülich unter
http://www.juelich.de/Aktuelles/Buergerbeteiligung
zur Verfügung.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485) oder E-Mail ([email protected]) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden. Auf schriftliches Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Jülich, den 13.04.2018
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 12.04.2018
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs