Start Kreis Düren Den Übergang gestalten

Den Übergang gestalten

Gestalte deinen Übergang: Der Kreis Düren und die Fortbildungsakademie der Wirtschaft im Kreis Düren bieten einen kostenloser Ferienkurs für Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10 an, bei dem sie nicht nur eine Bewerbungsmappe zusammenstellen, sowie Einblicke in Ausbildungsberufe erhalten. Eine Anmeldung für den kostenlosen Kurs ist noch bis zum 12. Juli möglich.

103
0
TEILEN
Foto: LTD EHU | Pixabay
- Anzeige -

Der Kreis Düren bietet in den Sommerferien gemeinsam mit der FAW, der Fortbildungsakademie der Wirtschaft im Kreis Düren, einen kostenlose Ferienkurs für Schülerinnen und Schüler an.

Bei dem fünftätigen Ferienkurs „Gestalte deinen Übergang“ beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 8 bis 10 intensiv mit ihrer beruflichen Zukunft. Sie stellen unter anderem eine geeignete Bewerbungsmappe zusammen, bei der ihre individuellen Kompetenzen im Vordergrund stehen. Gleichzeitig lernen die Teilnehmenden potenzielle Ausbildungsberufe mit vielen praktischen Einblicken sowie die Lehrwerkstatt der FAW kennen.

- Anzeige -

Das Angebot wird von der Kommunalen Koordinierungsstelle Übergang Schule-Beruf des Kreises Düren sowie der FAW organisiert und ist Teil des Programms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ vom Land Nordrhein-Westfalen. Dabei werden Schulen, Politiker, Wirtschaft, Kammern und die Agentur für Arbeit aufgefordert, Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt gemeinsam abzustimmen, zu koordinieren und zu steuern.

Der kostenlose Ferienkurs findet von Montag bis Freitag, 24. bis 28. Juli, jeweils von 8 bis 16 Uhr in der Arnoldsweilerstraße 29 in 52351 Düren statt. Eine Anmeldung ist noch bis Mittwoch, 12. Juli, bei Alina Baum von der Fortbildungsakademie der Wirtschaft im Kreis Düren unter [email protected] oder 0171/7759803 möglich.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here