Start Stadtteile Koslar Einladung zum Probetraining

Einladung zum Probetraining

Offenkundig zufrieden sind die Mitglieder mit ihrem Vorstand vom Koslarer Taekwondo- und Hapkido- Verein Korean Martial Arts Taekyon e.V.. Sie bestätigten bei der jüngsten Hauptversammlung den Vorstand um ihren 1. Vorsitzenden Ralf Esser, nämlich Kassenwart Mirko Heidelberg und Jugendwartin Rebecca Meineke. Neu gewählt wurden als Stellvertreter Jürgen Dammers und Nadine Maßdorf als Pressewartin.

382
0
TEILEN
Der Vorstand 2018 vom Verein „Korean Martial Arts Taekyon. Foto: Verein
Der Vorstand 2018 vom Verein „Korean Martial Arts Taekyon. Foto: Verein
- Anzeige -

Neben geplanten Neuanschaffungen wie Trainingsanzüge und elektronische Wettkampfwesten wurde über eine Vereinsfahrt im Jahr 2018 und eine Erweiterung des Trainingsangebots beraten.

Neben den nach Altersgruppen- und Entwicklungsstand organisierten Taekwondo-Einheiten (Kinder, Anfänger, Fortgeschrittene und Senioren), findet das Hapkido-Training einmal wöchentlich statt.

- Anzeige -

Taekwondo ist die koreanische Art der waffenlosen Selbstverteidigung und dient der Verbesserung körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit. Die Gliedmaßen werden hierbei durch Bein- und Handtechniken effektiv trainiert.
Hapkido ist die Kunst der koreanischen Selbstverteidigung und daher defensiv. Hapkido ist darauf spezialisiert, dem Schwächeren Möglichkeiten der Verteidigung zu eröffnen. Dieser Grundgedanke ist die Leitidee des Hapkido. Dazu ist ein hohes Maß an Konzentration und Disziplin erforderlich.

Der Trainerstab und die zurzeit etwa 110 Mitglieder im Alter von 6 bis 66 Jahren würden sich über neue Sportkameraden freuen. Interessierte sind eingeladen an einem Probetraining teilzunehmen. Die genauen Trainingszeiten sowie weitere Informationen sind auf der Homepage www.kma-taekyon.de zu finden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here