Start amtl. Bekanntm. der Stadt Jülich Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 59 „Nachverdichtung Märkische Straße“

Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 59 „Nachverdichtung Märkische Straße“

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Bebauungsplan Nr. A 59 „Nachverdichtung Märkische Straße“

Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 27.03.2023 unter anderem Folgendes beschlossen:

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„Der Bebauungsplan Nr. A 59 „Nachverdichtung Märkische Straße“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt.“

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnbaugebietes durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes. 

Mit diesem soll im rückwärtigen Bereich der Märkischen Straße 10-14 (Flurstücke 1079,1138, 1139 und 795) die Errichtung von zwei zweigeschossigen Mehrfamilienwohnhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten und somit die Nachverdichtung auf dieser Grundstücksfläche ermöglicht werden. 

Geplant ist eine maximale Bauhöhe von ca. 10 m. Die Neubauten sollen sich in Höhe und Haustyp an der umliegenden Wohnbebauung orientieren und sich somit ins vorhandene Stadtbild einfügen.

Zudem sind je Wohneinheit mindestens ein PKW-Stellplatz sowie zwei Fahrradstellplätze auf dem jeweiligen Grundstück nachzuweisen, so dass der öffentliche Raum in der Märkischen Straße nicht weiter durch parkende PKW beeinträchtigt wird.

Die Erschließung erfolgt über einen privaten Stich von der Märkischen Straße 10-12 aus in das rückwärtige Gelände.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 11.07.2022 bis 14.08.2022 einschließlich statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 statt.

Zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung umfasste der Geltungsbereich lediglich die beiden nördlichen Flurstücke. Im Zuge der weiteren Abstimmungen ergab sich für die Flurstücke 795 und 1139 ein Planungserfordernis, da hier seitens der Eigentümer ebenso ein Entwicklungsinteresse besteht. Durch die Erweiterung des Plangebietes kann der rückwärtige Bereich im Ganzen betrachtet und städtebaulich geordnet werden.

Umweltbezogene Informationen

Nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB a. u. nach den Umweltschutzgütern i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert:

(Hinweis: Zu den unten genannten Planunterlagen gehören die Plandarstellung mit den textlichen Festsetzungen u. Hinweisen sowie die Begründung. Darüberhinausgehende Unterlagen wie z. B. Gutachten werden im Folgenden zusätzlich aufgelistet.)

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. A 59 „Nachverdichtung Märkische Straße“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Informationen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.06.2023 bis 21.07.2023 einschließlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr

öffentlich aus und können eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 und -266 zwecks Terminabsprache.

Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung – ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG – Bebauungspläne / sonstige Satzungen – Bebauungsplan Nr. A 59 „Nachverdichtung Märkische Straße“ oder über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/
themen
abgerufen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461 / 63-485), E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) oder über die vorgenannten Online-Angebote eingereicht werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. A 59 „Nachverdichtung Märkische Straße“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 27.03.2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 28.03.2023
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs


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