Beim Petitionsausschuss des Landtags NRW hatte Stephan Völler von der Bürgerinitiative Stadtbäume Jülich eine Eingabe wegen der Unrechtmäßigkeit der Fällung von 20 Platanen im Zuge der Neugestaltung des Markt- und Kirchplatzes getätigt. Inzwischen hat der Ausschuss nach rechtlicher Prüfung entschieden, dass die Stadt Jülich keinen Rechtsverstoß begangen hat.
Die Entscheidung fußt auf § 137 des Baugesetzbuches sowie § 171 e Abs. 5 BauGB. Im Klartext: Die Betroffenen seien in geeigneter Form in den Prozess einbezogen und zur Mitwirkung angeregt worden. Weder ein Verstoß gegen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und naturschutzrechtliche Vorgaben noch eine formal fehlerhafte Entscheidungsfindung konnten festgestellt werden.
Vor Gericht war bereits im Mai einer Klägerin empfohlen worden ihren Rechtsstreit mit der Stadt Jülich nicht weiter zu verfolgen. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes Aachen attestierte der Verwaltung, dass sie „die nach dem Gesetz erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt“ habe. Damit sah das Gericht den Punkt der Klägerin, nämlich eine Verletzung ihrer Rechte auf Beteiligung an dem Verfahren als Jülicher Bürgerin, als nicht gegeben.