Pünktlich nach den Osterferien beginnt für das Planungsamt der Stadt Jülich eine ungewöhnlich umfangreiche Beteiligungsphase. Bei gleich acht Bauleitplanverfahren beginnt die Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, was der ersten Beteiligungsphase entspricht, beziehungsweise die Öffentliche Auslegung, also die zweite Beteiligungsphase. Darunter sind auch öffentlichkeitswirksame Verfahren, wie die Bebauung des Walramplatzes oder die Neugestaltung des Schwanenquartiers.
Die Beteiligungsphase dauert etwa einen Monat, genauer vom 17. April bis zum 19. Mai. Während dieser Zeit haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu den Verfahren zu äußern und so ihre Bedenken oder Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Die Unterlagen zu den jeweiligen Verfahren können im genannten Zeitraum sowohl direkt im Rathaus, als auch digital auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung, beziehungsweise über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen eingesehen werden.
Stellungnahmen können ebenfalls sowohl im Rathaus der Stadt Jülich als auch über die genannten Kanäle abgegeben werden.
Grundsätzlich besteht ein Bauleitplanverfahren immer aus zwei Beteiligungsschritten, in denen sich Bürgerinnen und Bürger, aber auch betroffene Fachbehörden äußern können.
Eventuell eingebrachte Bedenken fließen mit in die jeweilige Planung ein und werden auch den zuständigen politischen Gremien vorgestellt. Sind die politischen Vertreter dann der Meinung, dass die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter genügend auf die vorgebrachten Bedenken eingegangen sind und diese ausreichend bei der Planung bedacht haben, kann der Rat der Stadt Jülich den jeweiligen Bauleitplan zur Rechtskraft beschließen.
Informationen über anstehende Beteiligungen im Rahmen der Bauleitplanung findet man jeden Monat in der aktuellen Ausgabe des Jülicher Herzog-Magazins. Auf den „Gelben Seiten“ befinden sich Informationen zu allen anstehenden Beteiligungen, etwa zu den aktuellen Bebauungsplänen.
Auch außerhalb der Beteiligungsphasen können Fragen zu einzelnen Bauleitplanverfahren bei der Stadtverwaltung eingebracht werden. Zuständig ist hier grundsätzlich das Planungsamt, das per e-Mail an [email protected] erreichbar ist.