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Tiertransporte kontrolliert

Am vergangenen Dienstag stand eine Schulung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zur Kontrollen von Tiertransporten an. Unterstützung erhielten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierbei durch den Verkehrsdienst der Polizei Düren. Dabei fiel ein LKW besonders negativ auf.

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Im Rahmen der Ermittlungen kam es zu umfangreichen Hausdurchsuchungen. Foto: pixabay
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Bei einer Schulung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW führt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veterinärämter konnten Beamte des Verkehrsdienstes der KPB Düren, die in ihrem Aufgabengebiet, Kontrollen des gewerblichen Straßenverkehrs, Berührungspunkte mit dem benannten Thema haben, unterstützend wirken. Thema der zweitägigen Schulung war „Kriterien bei der Kontrolle von Tiertransporten“. Im praktischen Teil der Schulung kontrollierten Polizeibeamte des Verkehrsdienstes infrage kommende LKW im Dürener Gewerbegebiet „Im Großen Tal“ gemeinsam mit den Fachleuten der Veterinärämter.

Ein Lkw mit Anhänger fiel bei der Kontrolle besonders negativ auf. Das Fahrwerk des Anhängers wurde durch den Fahrer gezielt abgesenkt, damit nicht auffiel, dass das mechanisch verstellbare Dach nach oben verlagert wurde. Eine anschließende Höhenmessung ergab eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Gesamthöhe von vier Metern. Der Fahrer hatte mit diesem Vorgehen Platz für einen zweistöckigen Tiertransport geschaffen. Transportiert wurden Bullen, die dem Schlachthof zugeführt werden sollten. Durch den zweistöckigen Transport wurde die Mindesthöhe für den Transport dieser Tiere unterschritten. Weiter befanden sich pro Transportbox auf den Ladeflächen zehn anstelle der erlaubten acht Tiere. Auch die Trennwände, die zur Separierung des Viehs auf der Ladefläche dienen, waren in der vorgefundenen Form unzulässig. Zusätzlich wurde anhand der Frachtpapiere festgestellt, dass die Tiere unerlaubterweise an unterschiedlichen Sammelstellen auf der Route des LKW aufgenommen wurden. Eine solche Zusammenstellung ist ebenfalls nicht erlaubt.

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Der LKW durfte die Kontrollstelle nur mit dem Schlachtvieh verlassen, da die Entfernung zwischen Kontrollstelle und Schlachthof geringer war als die Anfahrt einer entsprechenden Verladestation. Eine entsprechende Anzeige wurde durch das Kreisveterinäramt Düren gefertigt, weitere Maßnahmen folgen.


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