Start Magazin Kunst & Design Viertelmillion für Museenförderung

Viertelmillion für Museenförderung

Die Landschaftsversammlung Rheinland fördert rheinische Museen mit über 260.000 Euro: Der Kulturausschuss beschließt die Förderung von 14 Museumsprojekten im Rheinland. Darunter ist die Ausstellung „Sigmar Polke & friends“ im Deutschen Glasmalerei-Museum Linnich.

106
0
TEILEN
Deutsches Glasmalerei-Museum Linnich. Foto: Museum
- Anzeige -

Der Kulturausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland unter Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Rolle hat in seiner jüngsten Sitzung für das laufende Jahr die Unterstützung von 14 Kulturprojekten mit über 260.000 Euro beschlossen. Damit fördert der Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rahmen seiner Museumsförderung Projekte, Ideen und konkrete Aktivitäten.

„Die aktuellen Themen stellen die Kultur vor besondere Aufgaben: Kaum ist die Corona-Krise mit vielen Ideen und kreativen Modellen bewältigt, sehen sich viele Kulturinstitutionen mit den rapide gestiegenen Energiepreisen vor einer neuen und gewaltigen Herausforderung. Doch damit auch künftig vielfältige und inspirierende Projekte in unserer Kulturlandschaft wachsen können, bedürfen die Museen und Einrichtungen der finanziellen Entlastung“, so Rolle. „Diese Investition, die der Landschaftsverband Rheinland gerne leistet, ist für viele Kulturschaffende überlebenswichtig; für uns alle bedeutet sie jedoch, dass wir weiterhin in einer kulturell lebendigen und aktiven Region leben dürfen.“

- Anzeige -

Mit dem Geld werden Projekte in allen musealen Bereichen unterstützt, wie zum Beispiel bei Ausstellungskonzeption und -realisierung, Bestandserschließung und Digitalisierung ebenso wie bei Publikationen und Marketing-Maßnahmen. Alle Museen wurden im Vorfeld durch die LVR-Museumsberatung fachlich begleitet.

Zu den geförderten Museen zählen große und kleine Häuser in der rheinischen Museumslandschaft. Im Kreis Düren wird die Ausstellung „Sigmar Polke & friends“ im Deutschen Glasmalerei-Museum Linnich mit 9000 Euro unterstützt.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here